Selbstanzeige richtig gemacht

Wege aus dem Steuerstrafverfahren und zurück in die Legalität
Ein Steuerstrafverfahren kann Jeden treffen – oft aus Ungewissheit, durch kleine Fehler oder aber durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Steuerpflichtigen.
Doch wer rechtzeitig handelt, kann mit einer wirksamen Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt straffrei bleiben.

In diesem Vortrag erfahren Sie anhand von ausgewählten Praxisfällen, wann ein Steuervergehen vorliegt und wann bzw. wie Sie richtig eine Selbstanzeige beim Finanzamt stellen sollten. Hierbei sind zwingende Ausschlussgründe zu beachten und es müssen formale Voraussetzungen erfüllt sein. 
Die Referenten zeigen auf, welche typischen Fehler hierbei unbedingt zu vermeiden sind und wie der richtige Umgang vor und nach der Selbstanzeige mit dem Finanzamt und allen weiteren Verfahrensbeteiligten zu erfolgen hat.

Anhand praxisnaher Beispiele wird aufgezeigt, wie Sie Ihr steuerliches Risiko minimieren und den Weg zurück in die steuerliche Legalität sicher meistern können.

Der Vortrag wird von den Referenten Steuerberater Jens Mascher und Rechtsanwalt Patrick Beausencourt, Fachanwalt für Strafrecht, in zwei Teilen abgehalten.





1 Abend, 22.05.2026
Freitag, 18:00 - 19:30 Uhr
1 Termin(e)
Fr 22.05.2026 18:00 - 19:30 Uhr Anna-Pröll-Mittelschule Gersthofen, Theresienstraße 12, 86368 Gersthofen, Klassenraum E1-A3
Dipl. Kfm. Jens Mascher

Patrick Beausencourt
 
26GE104f202
Gebühr
10,80 €  

Ansprechpartner: vhs Gersthofen

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