Vorsorge und Grundsicherung mit Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung Wer fremde Dritte über sich entscheiden lassen will, ist hier falsch. Alle anderen sollten wissen, wie Vorsorge getroffen werden kann, um im Notfall gemäß dem eigenen Willen behandelt zu werden. Dazu gehören auch Grundbegriffe der existenziellen Risikoabsicherung bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod.